Öffentlicher Dienst
Inneres. Klarere Regeln und Grenzen für den Personalwechsel vom öffentlichen Dienst zur Wirtschaft fordert die FDP in einem Antrag ( 15/3739). Es gehe um die Neuregelung im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) und im Bundesbeamtengesetz (BBG) mit dem Ziel, auch frühere Beamte ohne Versorgungsbezüge in den Anwendungsbereich der vorgesehenen Vorschriften einzubinden.
Bislang müssen frühere Beamte mit Versorgungsbezügen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes ihrer letzten obersten Dienstbehörde anzeigen. Danach könne eine solche Beschäftigung untersagt werden, wenn dienstliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Für entlassene Beamte ohne Versorgungsbezüge gebe es diese Einschränkungen nicht. In der Praxis würden Versorgungsansprüche wechselnder Beamter häufig vom neuen Arbeitgeber übernommen, womit sich ein Beamter von den Beschränkungen nach dem BRRG und dem BBG "freikaufen" lassen könne. Damit sei ein Wechsel in die Privatwirtschaft auch möglich, wenn die Gefahr einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen bestehe. Diese Lücke gelte es zu schließen.