Konvention gegen Terrorismus
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Mitgliedstaaten der Straßburger Demokratie- und Menschenrechtsorganisation am 6. Oktober zur gemeinsamen Ausarbeitung einer umfassenden Konvention zur Bekämpfung des Terrorismus aufgefordert. Gleichzeitig werden diejenigen Länder, die dies noch nicht getan haben, gemahnt, die bereits bestehenden sieben Einzelabkommen, zum Beispiel über Auslieferung, gegenseitige Hilfe in Strafsachen, Geldwäsche und Datennetzkriminalität, umgehend in ihr nationales Recht zu übernehmen.
In Einzelnen halten es die 315 Abgeordneten der Versammlung für notwendig, ein Abkommen als rechtliche Grundlage zur Verstärkung des Zeugenschutzes und der Justizkollaborateure sowie reuigen Straftäter im Zusammenhang mit terroristischen Taten auszuarbeiten. Mängel in der nationalen und europäischen Gesetzgebung zur Bekämpfung und Verhinderung des Terrorismus ließen noch immer Wege für den Waffenhandel und die Weiterleitung von Geldern für den internationalen Terrorismus offen. Der russische Berichterstatter Konstantin Kosachew wies darauf hin, dass die Geldmittel, die in manchen Gebieten Kaukasiens zur Unterstützung des Terrorismus zur Verfügung stünden, den gesamten Staatshaushalt Moldawiens übertreffen.
Extremisten oder an der Verbreitung von Propaganda über die Ziele terroristischer Organisationen beteiligte Personen seien daran zu hindern, Finanz- oder Wirtschaftsinstitutionen zu infiltrieren. In Absprache mit der EU soll die Möglichkeit einer Umwandlung von Europol in eine effektive europaweite Agentur untersucht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, Aufrufe zu ethnischem Hass, zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und auch zur Rechtfertigung des Terrorismus wirksam zu unterbinden. Als Grundvoraussetzung ist es notwendig, dass eine realistische Definition des Terrorismus erarbeitet wird.
Terrorismus, der sich hinter radikalen, in erster Linie islamistischen Parolen verstecke, sei heute die gefährlichste Ausprägung des internationalen Terrorismus. Es komme darauf an, durch einen integrierten und koordinierten Katalog rechtlicher Maßnahmen der nationalen Parlamente die Quellen und Kanäle zur Finanzierung und Rekrutierung von Terroristen zu beseitien. Das gelte auch für die Schließung von Zentren, die terroristische Informationen und pseudo-religiöse Propaganda verbreiten, wie dies vielfach in Koranschulen der Fall war und noch ist. Als Teil antiterroristischer und präventiver Maßnahmen sei eine Zusammenarbeit zwischen Spezialdiensten, Polizei und Justizsystem in diesen Fragen herzustellen.