Zahnersatz- und Fallpauschalenregelung in der Vermittlung
Das Thema Zahnersatz wird den Vermittlungsausschuss beschäftigen. In der Sitzung am 5. November wurde die Gesetzesvorlage der Bundesregierung von einer Mehrheit der Länder zur Vermittlung überwiesen. Mit dem Gesetz soll die gesonderte Finanzierung des Zahnersatzes ab 1. Januar 2005 rückgängig gemacht werden. Die Versorgung mit Zahnersatz soll Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und nicht wie ursprünglich vorgesehen aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherungen herausgenommen und über einen Pauschalbeitrag separat versichert werden.
Für die baden-württembergische Sozialministerin Tanja Gönner (CDU) werde damit "ohne überzeugenden Grund" ein wichtiger Teil der gemeinsam vereinbarten Gesundheitsreform rückgängig gemacht. Die von der Bundesregierung als Begründung herangeführten zu hohen Verwaltungskosten, seien "aus der Luft gegriffene Zahlen", so Gönner. In der Anhörung zum Gesetz sei deutlich geworden, dass sich die Verwaltungspauschale in dem Rahmen bewege, der im letzten Jahr Grundlage für die Regelungen im Gesundheitsmodernisierungsgesetz war. In Wirklichkeit gehe es, so vermutet die Ministerin, um die Struktur. Staatsmedizin oder Wettbewerbmodell sei der Kern der politischen Entscheidung. Anstelle den Versicherten Wahlmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen Anbietern der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung zu bieten, wolle man nun eine bloße Verlagerung des Beitrags auf den Versicherten. Außer einer höheren Belastung ab Mitte des Jahres 2005 würden die Menschen davon nichts haben, so Gönner. Das Umschwenken der Bundesregierung in dieser Frage zeige außerdem einmal mehr: Auf Rot-Grün sei kein Verlass! Diese Erkenntnis gelte sowohl für die Bundesländer, die den Konsens mitgetragen haben, als auch für die Versicherten, die im Vertrauen auf geltendes Recht schon Verträge über private Versicherungen zum Zahnersatz abgeschlossen haben.
Ebenfalls in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde das Gesetz zur Einführung von Fallpauschalen, mit denen in Zukunft Leistungen in den Krankenhäusern vergütet werden sollen. Das Abrechnungssystem nach Fallpauschalen befindet sich derzeit in der Einführungsphase. Die Vergütung richtet sich bei der Pauschale nach konkreten Leistungen und nicht mehr nach Liegezeiten.
Als "grundsätzlich akzeptabel" bezeichnete Sozialministerin Tanja Gönner das neue Entgeltsystem. Die Vermeidung von unnötig langen Liegezeiten in Krankenhäusern sei Grundvoraussetzung für die Steigerung der Effizienz in diesem Bereich. Dies könne zu mehr Wettbewerb und höherer Qualität führen. Allerdings sei die von der Bundesregierung zugebilligte Verlängerung der sogenannten Konvergenzphase um ein Jahr nicht ausreichend. Die Ministerin sprach sich für einen Übergangszeitraum von insgesamt fünf Jahren aus.
Abgelehnt wurde von der Bundesratsmehrheit ein Gesetzentwurf des Landes Schleswig-Holstein zur Aufnahme des Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzvereine in das Tierschutzgesetz. Obwohl Tierschutz in Deutschland Verfassungsrang besitzt, wird Tieren kein gesetzlicher Vertreter zugestanden, der zu ihren Gunsten klagen könnte. Dies sollte nach den Vorstellungen von Schleswig-Holsteins Umweltminister Klaus Müller (Bündnis 90/Die Grünen) geändert werden. Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz im Jahre 2002 habe dem Wohlbefinden der Tiere in unserer Gesellschaft ein neues Gewicht gegeben. Allerdings, so Müller, dürfe das Staatsziel Tierschutz kein Papiertiger sein. Die Umsetzung in der Praxis, beispielsweise bei der Genehmigung von Tierversuchen oder dem Schächten müsse sichergestellt werden. In diesem Zusammenhang sei ein Verbandsklagerecht, wie man es auch im Naturschutz kennt, unverzichtbar. Um die von Skeptikern befürchtete Prozessflut einzudämmen, grenze der Gesetzentwurf das Klagerecht auf anerkannte Verbände ein, in Anlehnung an das Naturschutzgesetz. Tierschutz dürfe nicht länger als ein Akt von Gnade und Barmherzigkeit gesehen werden, sagte der Minister und forderte die Bundesratsmitglieder auf: "Geben Sie den Tieren Stimme und Anwalt! Machen Sie den Weg frei für die Verbandsklage!" Erfolg hatte er trotz engagierten Rede mit seinem Begehren nicht.