"Vorausschauend planen"
Verkehr und Bauwesen. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 15/4039) auf, ein Wasserstraßenausbaugesetz vorzulegen. Als Leitlinien dafür nennen die Liberalen den Ausbau des Bundeswasserstraßennetzes nach einem Bedarfsplan und die verbindliche Feststellung des Bedarfs, eine abgestufte Feststellung der Dringlichkeit der Baumaßnahmen, die Abstimmung des Bedarfsplanes mit den entsprechenden Plänen für andere Verkehrsträger und die Aufstellung von Fünfjahresplänen für die Ausbaumaßnahmen.
Zugleich wird die Regierung aufgefordert, den Entwurf eines Bedarfsplans vorzulegen. Zur Begründung heißt es unter anderem, es sei höchste Zeit, mit einem solchen Gesetz eine Grundlage für eine vorausschauende Planung der Wasserstraßen zu schaffen. Der Bau und Ausbau müsse nach einem in Dringlichkeitsstufen gegliederten Bedarfsplan vorgenommen werden, der nach fünf Jahren zu aktualisieren sei.