Agrarförderung
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung stimmt die Agrarförderung jetzt stärker auf regionale Besonderheiten ab. Dies geschehe dadurch, dass die Erarbeitung ländlicher Entwicklungskonzepte gefördert wird, wie aus einem Bericht der Regierung über die künftige Gestaltung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-tenschutzes" ( 15/3797) hervorgeht.
Um regionale Entwicklungsprozesse schneller in Gang zu bringen, könne ein um fünf Prozentpunkte höherer Zuschuss gegeben werden, wenn Investitionen dazu dienen, ein regionales Entwicklungskonzept umzusetzen. Ab 2007 würden die Fördersätze dann um fünf Prozentpunkte für solche Maßnahmen gesenkt, die nicht dem Zweck des Entwicklungskonzepts dienen. Bei integrierten ländlichen Entwick-lungskonzepten könnten bis zu 75 Prozent der Kos-ten, einmalig bis zu 50.000 Euro, gezahlt werden, heißt es in dem Bericht. Bis zu 70 Prozent der Kosten, jedoch höchstens 75.000 Euro jährlich, könnten fünf Jahre lang für das Regionalmanagement ausgegeben werden, um regionale Entwicklungsprozesse anzustoßen, zu organisieren und zu begleiten.