Vorstandsgehälter
Wirtschaft und Arbeit. Die FDP-Fraktion verlangt, dass auf gesetzliche Regelungen zur Offenlegung und Begrenzung von Vorstandsgehältern verzichtet wird. Stattdessen sollten den Eigentümern des Unternehmens Rechte an die Hand gegeben werden, um über die Transparenz von Vorstandsgehältern durch Beschluss der Hauptversammlung zu entscheiden. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion ( 15/4038) hervor, in dem sich die Abgeordneten für eine Stärkung der Aufsichtsräte und der Eigentümerrechte einsetzen.
Bei einer Nichtentlastung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung sollten den Eigentümern Sanktionen zur Verfügung stehen, heißt es weiter. Die Liberalen empfehlen, die paritätische Mitbestimmung abzuschaffen und zur Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten auch von Konzernen mit mehr als 2.000 Beschäftigten zurück-zukehren. Ferner solle das Gewerkschaftsprivileg bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates beseitigt werden, es sollen also nur noch betriebsangehörige Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat gewählt werden können. Die Zahl der Aufsichtsräte sei auf bis zu zwölf zu begrenzen. Die Zahl der Aufsichtsratsmandate pro Person solle durch eine freiwillige Regelung auf fünf beschränkt werden. Erst wenn die freiwillige Verpflichtung nicht eingehalten werde, solle eine gesetzliche Regelung geprüft werden. Frühere Vorstandsvorsitzende sollten drei Jahre lang nicht zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt werden können.