Keine Aufhebung des Waffenembargos gegen China
Das Europäische Parlament hält Bestrebungen einiger Mitgliedstaaten der EU zur Aufhebung des Embargos für den Waffenhandel mit der Volksrepublik China für falsch. Es besteht als Ent-scheidungshilfe für das EU-China-Gipfeltreffen in einem Monat darauf, dass die Mitgliedstaaten sowie die Beitritts- und Bewerberländer an dem Verbot des Waffenhandels mit der Volksrepublik China, welches 1989 nach der damaligen brutalen Repression in China verhängt wurde, festhalten und die bestehenden nationalen Beschränkungen für diese Waffenverkäufe nicht lockern. Diese Haltung wurde in einer Aussprache zu entsprechenden Erklärungen von Rat und Kommission am 16. November in Straßburg deutlich, die anschließend auch durch die Verabschiedung einer Entschließung bestätigt wurde.
Die Abgeordneten begründeten ihre Ablehnung damit, dass sich die Menschenrechtslage in der Volksrepublik China in den letzten Jahren zwar verbessert habe, aber nach wie vor unbefriedigend sei, da die Verletzungen der Grundfreiheiten sowie Folter, Misshandlung, unwürdige Behandlung von HIV/Aids-Kranken, willkürliche Festnahme, die hohe Zahl der jährlichen Todesurteile und die Verletzung der Minderheitenrechte anhalten.
Diese Argumentation unterstütze auch EU-Kommissar Criss Patton in seiner Abschiedsrede. Er erklärte, es könne nicht angehen, dass China sich nur wirtschaftlich öffne und besondere Beziehungen mit der EU wünsche, während es sich andererseits der Demokratisierung und der Achtung der Menschenrechte verweigere. Andererseits habe aber auch die Argumentation derjenigen Mitgliedstaaten - darunter auch Deutschland - ihre Logik, die eine Aufhebung des Embargos als Voraussetzung dafür forderten, die angestrebte strategische Partnerschaft zwischen der EU und China mit der Möglichkeit, mehr Einfluss auf China auszuüben, zu realisieren.
Im Anschluss an diese Erklärung debattierte das Europäische Parlament den 5. Jahresbericht zur Umsetzung des EU-Verhaltenskodex beim Export von Waffen aus EU-Ländern. Dieser Kodex für Waffenausfuhren besteht seit 1998 und legt Mindeststandards für die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für konventionelle Waffen durch die Mitgliedstaaten fest. Mit seinen acht Kriterien und zwölf operativen Bestimmungen stellt er die umfassendste internationale Regelung zur Kontrolle dieser gegen Missbrauch so sensiblen Produkte dar.
Die Abgeordneten hoben die große Bedeutung dieses in den letzten Jahren immer weiter verbesserten klaren gemeinsamen EU-Systems zur Überwachung von Waffenexporten hervor. Sie sprechen sich dafür aus, dass der bisher auf freiwilliger Basis gehandhabte Kodex rechtsverbindlich wird und die Politik der Mitgliedstaaten zur Überwachung von derartigen Ausfuhren vollständig harmonisiert wird. Darauf aufbauend sollte dann eine internationale Regelung angestrebt werden, um eine wirksame globale Kontrolle der Waffenexporte zu erreichen.
Trotz der bisher erreichten Fortschritte aber bleibt die Transparenz bei den Geschäften mit Drittländern weiterhin unvollkommen. Insgesamt wurden zuletzt Waffen für mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr verkauft, auch an so problematische Länder wie Indien und Pakistan. Die bei weitem meisten Waffen wurden an die Balkanländer sowie die Ukraine und Russland geliefert.
Speziell werden die Mitgliedstaaten noch einmal gemahnt, entsprechend ihrer Verpflichtung zu der Art und Menge der gelieferten Waffen, dem Gesamtwert der Ausfuhren, der Anzahl der verweigerten Lizenzen sowie über das Bestimmungsland und die Endverwender genaue Angaben zu machen. So hatten Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland und Irland keine Angaben zum Wert der Waffenausfuhren gemacht, während Österreich zwar die Zahlen, aber nicht zu den "nicht für die unmittelbare Kriegsführung geeigneten Materialen" vorlegte. Dadurch werde die parlamentarische Kontrolle der EU-Waffenausfuhren behindert. Begrüßt wurde dagegen die Einrichtung einer zentralen Datenbank über Verweigerungen von Ausfuhrgenehmigungen, die allen Mitgliedstaaten eine wichtige Informationsquelle bietet. Positiv gewertet wurde auch die "Angabe des Endbestimmungszwecks der Güter", die aber noch durch die Einrichtung eines Systems zur Prüfung und Überwachung der Weitergabe der Güter nach der Ausfuhr ergänzt wer-den sollte. Vorgeschlagen wurde in der Debatte, es sollte in der gesamten EU eine Sondersteuer auf den Waffenhandel eingeführt werden.
Zweifel an der ernsthaften Anwendung des Kodex wurden bei den Abgeordneten auch durch Zahlen geweckt, nach denen sich die verweigerten Ausfuhrgenehmigungen auf 54 reduziert hat, während sich die Gesamtzahl der erlaubten Ausfuhren um 11.000 auf 36.000 erhöht hat.