Beschaffung von Drittmitteln an Hochschulen
Recht. Rechtssicherheit für die erlaubte Drittmitteleinwerbung der Hochschulen zu schaffen ist das Ziel eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4144). Dazu sollen die erwünschten und zulässigen Fälle der Drittmitteleinwerbung und -verwendung aus dem Geltungsbereich der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung nach dem Strafgesetzbuch herausgenommen werden.
Nach Meinung der Union muss eine klare rechtliche Abgrenzung zwischen erlaubter Kooperation und strafwürdiger Korruption geschaffen werden, um die kontrollierte und geregelte Forschung zusammen mit der Industrie zu ermöglichen. Bund und Länder seien nicht mehr in der Lage, die Hochschulen über die Haushalte zu finanzieren. Um kostenintensive Forschung zu betreiben, seien die Hochschulen daher darauf angewiesen, Mittel auch von anderer Seite einzuwerben. Nur so könne Anschluss an die wissenschaftliche Weltspitze gehalten werden. Allerdings verbiete das Dienstrecht, Geschenke und Belohnungen zu fordern oder entgegenzunehmen. Die Hochschulgesetze der Länder seien zwar flexibel, was die Verwaltung des Geldes angehe, sähen jedoch zwingend eine Anzeige des Forschungsvorhabens vor.
Seit 1994 sind den Abgeordneten zufolge 1.700 Strafverfahren aufgrund dieser Vorschriften eingeleitet worden. Diese Zahl mache deutlich, dass die Beteiligten dem Generalverdacht der Korruption ausgesetzt seien. In jüngster Zeit hätten sich zahlreiche Professoren mit Strafverfahren konfrontiert gesehen, bei denen ihnen weder Betrug noch Untreue oder Bestechlichkeit zur Last gelegt worden seien.
Der Vorwurf habe vielmehr gelautet, so die Union, sie hätten sich bei der Annahme und Verwendung der Drittmittel wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht. Für die universitäre Spitzenforschung in Drittmittelprojekten müssen nach Auffassung der Abgeordneten daher rechtlich verlässliche und einheitliche Bedingungen geschaffen werden.
Die Fraktion empfiehlt, die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches zu ändern und das Hochschulrecht der Länder durch den Erlass von Drittmittel-Richtlinien zu ergänzen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gewünschte Rechtssicherheit schafft und dieses für den Wissenschafts- und Forschungsstandort Deutschland "wichtige Instrument" auf eine verlässliche gesetztliche Grundlage stellt.