Standortschließungen bei der Bundeswehr
In dem Koalitionsantrag wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die von Standortschließungen betroffenen Landes- und Kommunalbehörden frühestmöglich über den konkreten Zeitplan der einzelnen Umsetzungen zu unterrichten und sie möglichst schon vor der Freigabe über die durch die militärische Nutzung verursachten Altlasten zu unterrichten. Zudem soll die Regierung die "in der Praxis bewährten Verwertungsmodelle" auch künftig anwenden. Dazu zählen die Fraktionen die Möglichkeit, dass die Kommunen die Flächen zum Verkehrswert erwerben und sie dann vermarkten können. Weitere Verwertungsmodelle seien unter anderem der Verkauf an private Investoren und die Möglichkeit, dass der Bund weiterhin Eigentümer bleibt und die Kommunen die Erschließung und Entwicklung übernehmen.
Die FDP fordert in ihrem Antrag, dass ein Sonderprogramm eingeleitet werden solle, durch das den Kommunen auf Basis einer mittel- bis langfristigen Konzeption konkret geholfen wird, die wirtschaftlichen und strukturellen Folgen der Konversion, also der Umwandlung militärischer Anlagen in zivile Nutzung, zu mildern. Die Union forderte in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Möglichkeit zu schaffen, dass die freigegebenen Liegenschaften mit einem "erheblichen Abschlag vom vollen Wert" mit Wertsteigerungsklausel an die betroffenen Länder, Kreise und Gemeinden oder ansiedlungswillige Investoren veräußert werden können.
Vor allem der Vorschlag der Union, die Liegenschaften mit Abschlag abzugeben, wurde von der Koalition kritisiert. Damit werde Besitz des Bundes "verschleudert". Außerdem biete der Koalitionsantrag die Möglichkeit, dass im Einzelfall die Grundstücke billig verkauft werden könnten. Dem entgegnete die Union, dass nach Angabe der Regierung keines der Grundstücke verbilligt abgegeben werden soll. Die verbilligte Abgabe habe sich in der Vergangenheit bewährt. Die Regierung wies darauf hin, dass der Marktwert des Grundstückes entscheidend sei.