Erfassung genetischer Daten
Recht. Die Bundesregierung soll dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegen, der eine Rechtsgrundlage für genetische Reihenuntersuchungen zur Aufklärung schwerer Verbrechen vorsieht. Das fordert die FDP in einem Antrag ( 15/4695). Nach Auffassung der Liberalen bedarf es einer richterlichen Anordnung, wenn ein Massentest von Personengruppen nach abstrakt festgelegten Kriterien ohne konkreten Tatverdacht gegenüber einzelnen erfolgt.
Die Liberalen stellen fest, die Teilnahme an einem Reihentest sei bisher formal freiwillig. Die Regierung habe in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP deutlich gemacht, dass mit solchen Reihentests in der Praxis ein erheblicher Druck erzeugt werden könne, sich der Teilnahme an der Maßnahme nicht zu entziehen. Die Weigerung zur Abgabe einer Speichelprobe habe in Einzelfällen zur Begründung eines vorher nicht vorhandenen Tatverdachts geführt. Dadurch würde die Unschuldsvermutung umgekehrt.
Die Liberalen erwarten nun eine gesetzliche Festlegung der Straftatbestände, für deren Aufklärung ein Reihentest eingesetzt werden darf. Die dazu erhobenen Daten seien unmittelbar zu löschen, wenn sie für das Anlassstrafverfahren nicht mehr erforder- lich sind. Sie dürften nicht in verfahrensübergreifende DNA-Dateien gespeichert werden und auch nicht mit solchen Datenbeständen abgeglichen werden. Die FDP verweist dazu auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters in das vom Grundgesetz verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift.