Auslandseinsätze der Bundeswehr
Die Bundesregierung kann kleinere Auslandseinsätze der Bundeswehr künftig im engen Kreis mit Abgeordneten beschließen und muss dafür nicht mehr die Zustimmung des ganzen Bundestags einholen. Der Bundesrat ließ am Freitag das so genannte Parlamentsbeteiligungsgesetz passieren, wonach einerseits der Handlungsspielraum der Regierung erweitert und andererseits das Recht des Parlaments gestärkt wird. Über den Einsatz von Erkundungsteams oder einzelner Soldaten für internationale Operationen können demnach künftig die Regierung und die Vorsitzenden der Fraktionen sowie der Ausschüsse für Außen und Verteidigung und deren Obleute entscheiden. Damit sollen unter anderem aufwändige Sondersitzungen des Bundestags insbesondere in sitzungsfreier Zeit bei unstrittigen Auslandseinsätzen vermieden werden.
Zehn Jahre nach der Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht wird damit das Beschlussverfahren für Auslandseinsätze der Bundeswehr gesetzlich geregelt. Zwar hatte die Opposition im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, weil es ihr nicht weit genug ging. Das Gesetz ist aber nicht zustimmungspflichtig und berührt keine Länderinteressen, so dass Union und FDP in der Länderkammer keinen Einspruch einlegten. Das Gesetz beendet auch die bisher bestehende Unsicherheit über einen umfassenden Parlamentsvorbehalt für alle Einsätze.