Hoffnung durch Nord-Süd-Friedensvertrag für Darfur
Entwicklungszusammenarbeit. Das Auswärtige Amt (AA) hält es für geboten, dass Deutschland bereit sein solle, Stabsoffiziere und Polizisten für eine Mission im Süden Sudans, die den im Januar dort erreichten Frieden überwachen solle, zur Verfügung zu stellen. Die Prüfungen innerhalb der Bundesregierung seien aber noch nicht abgeschlossen. Dies erklärte die AA-Staatsministerin Kerstin Müller (Bündnis 90/Die Grünen) am 16. Februar im Entwicklungszusammenarbeitsausschuss.
Auf Skepsis stießen Müllers Äußerungen in der CDU/CSU. Ihr Sprecher verwies auf das Beispiel Kongo, wo man binnen kurzem die entsandten militärischen Beobachter wieder abgezogen habe.
Auf Äußerungen aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen, die Hilfsorganisationen seien nicht vorbereitet auf die Rückkehr von Menschen in den Süden Sudans, schloss sich die Staatsministerin der Auffassung an, man stehe da vor einem "ganz großem Problem".
Drei bis vier Millionen Binnenflüchtlinge wollten zurück in die Region; zusätzlich gebe es eine Million Vertriebene in den angrenzenden Staaten. Den Menschen sei es in den Auffanglagern teilweise erheblich besser gegangen als in ihrer Heimat. "Sie stehen dort vor dem Nichts", bekräftigte Müller und forderte, die Entwicklungshilfe müsste schnell anlaufen.
Die Lage in Darfur im Westen Sudans nannte Müller unverändert "dramatisch". Die Entwaffnung der regierungsnahen Dschandschawid-Milizen sei ein vorrangiges Ziel. Die Staatsministerin hielt es für geboten, Mittel nicht über die Regierung in Khartum laufen zu lassen, sondern direkt über internationale Organisationen.
Auf Nachfrage aus den Reihen der SPD-Fraktion erklärte Müller, der Führer der "Sudan People's Liberation Army" (SPLA), John Garang, sehe Chancen, dass der Nord-Süd-Friedensvertrag Möglichkeiten eröffne, auch den Konflikt in Darfur zu einem Ende zu bringen. Müller bestätigte, die SPLA werde Sitze im Kabinett erhalten; es sei vereinbart, dass Garang Vize-Präsident des Sudan werde.
Sie bestätigte im Übrigen, die Bundesregierung sei nach wie vor der Auffassung, dass diejenigen, die sich der Verletzung von Menschenrechten schuldig gemacht hätten, an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag überstellt werden müssten. Der Konflikt mit den USA darüber sei aber noch ungelöst.