EU-Entwicklungszusammenarbeit
Entwicklungszusammenarbeit. Strukturelle Reformen, die Entbürokratisierung und die Flexibilisierung der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (EU) vorantreiben sollen, und eine regelmäßige Evaluierung der Programme, mit der der gezielte armutswirksame Mitteleinsatz gewährleistet werden müsse, fordert der Entwicklungszusammenarbeitsausschuss. Mit Mehrheit wurde ein Antrag von SPD und B90/Grüne ( 15/2338) angenommen.
Die EU stehe in diesem Bereich auch weiterhin vor großen Herausforderungen, deshalb sei eine starke und kohärente EU-Entwicklungspolitik von großer Bedeutung. Die Regierung soll sich nun dafür einsetzen, dass die Entwicklungspolitik als wichtiger Bereich der EU-Außenbeziehungen ein eigenständiges Profil für die auf langfristige Zukunftssicherung gerichteten Aufgaben bewahre. Oberstes Ziel müsse die Überwindung von Hunger und Armut sein. Die EU-Maßnahmen im Bereich der Migration, der Terrorismusbekämpfung oder bewaffnete Friedenseinsätze bei akuten Konflikten sollten grundsätzlich nicht zulasten der Ressourcen für die nachhaltige Bekämpfung von Hunger und Armut gehen.
Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU ( 15/1215), der mehr Mut zur Reform der EU-Entwicklungszusammenarbeit forderte. Deshalb hatte die Regierung aufgefordert werden sollen, unter anderem darauf hinwirken, dass die EU die politisch und sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Sonderbehandlung für die AKP (Afrika/Karibik/Pazifik)-Staaten aufheben und ein einheitliches handels- und entwicklungspolitisches System für sämtliche Entwicklungspartnerstaaten der EU schaffen soll.