Unionsantrag abgelehnt
Inneres. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von CDU/CSU und FDP hat der Innenausschuss am 16. Februar einen Antrag der Union zur Häftlingshilfestiftung ( 15/3763) abgewiesen. Diese hatte die Koalition aufgefordert, den Antrag zu unterstützen, um die durch Strukturdiskussionen, mangelnde Finanzen und Zeitverträge entstandene Unsicherheit über eine Schließung der Stiftung zu beenden.
Die Union führte an, die letzten Haftopfer des SED-Staates hätten erst 1989 die Gefängnisse verlassen und auch der Bundestag habe die Antragsfrist für Neuanträge von SED-Opfern einvernehmlich bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Die SPD entgegnete, ihr Anliegen sei es, den betroffenen Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und dafür zu sorgen, dass sie ihre Leistungen erhalten. Es müsse aber erlaubt sein, über andere Strukturen nachzudenken, um dies zu gewährleisten. Zudem seien die Überlegungen des Bundesinnenministeriums auf einen entsprechenden Auftrag des Bundesrechnungshofes zurückzuführen.
Die Bündnisgrünen bestätigten den Sachstand insgesamt als richtig dargestellt. Daher wolle man dafür sorgen, dass die Arbeit der Stiftung erhalten bleibe. Zu bedenken sei aber, dass Verwaltungsaufwand und erbrachte Leistungen in keinem sinnvollen Verhältnis mehr stünden. Die FDP hatte erklärt, im Kern gehe es um die Verwaltungsstruktur. Andererseits sei nicht zu leugnen, dass seit Antragstellung im Herbst 2004 fast ein halbes Jahr verstrichen sei, ohne dass etwas passiert wäre. So sei es nur legitim, mangels vorhandener Alternativen nun dem Unionsantrag zuzustimmen und die Arbeit der Stiftung bis 2007 mit der auch von und von der Bundesregierung bestätigten notwendigen Summe von 3,9 Millionen Euro zu unterstützen. Dem stellten sich die Koalitionsfraktionen einmütig entgegen: da es keinen Antrag gebe, die Stiftungsarbeit zu beenden, gebe es auch keine Veranlassung, dem Antrag zuzustimmen. Er sei schlicht "überflüssig".
Zu einem inhaltlichen Dissens war es auch in der Frage einer Entschädigung der nach Kriegsende nach Russland verschleppten Zwangsarbeiterinnen gekommen. Die CDU/CSU hatte hierzu eine Größenordnung von unter 100.000 angegeben, was von der SPD energisch in Frage gestellt wurde. Bei einer Ausgangsgrößenordnung von etwa 350.000 verschleppten Frauen sei 60 Jahre nach Kriegsende eine Größenordnung von 100.000 noch lebenden Betroffenen nicht möglich. Die Union spiele hier mit unzutreffendenZahlen. Zudem seien die verschleppten Zwangsarbeiterinnen als "Geltungskriegsgefangene" eingestuft und mit einer bis zwei D-Mark pro Tag für die Zeit der späteren Rückkehr entschädigt worden. Eine neuerliche Entschädigung sei rechtlich nicht zulässig. Dazu sagte die Union, von meisten überlebenden Opfern seien seinerzeit in die damalige DDR zurückgekehrt und hätten daher nie eine Entschädigung erhalten.