Rechtssicherheit für Computerprogramme
Recht. Der Bundestag hat am 17. Februar einen Antrag ( 15/4403) aller Fraktionen angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bei Maßnahmen zur Reform des Schutzes geistigen Eigentums bei Computerprogrammen sowie im informationstechnischen Bereich verstärkt standort-, wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Ferner muss sie die besonderen Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von Computerprogrammen beachten. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 15/4787) vorgelegt.
SPD und Bündnisgrüne erklärten im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens, unter anderem sei es zentrales Anliegen des Antrages, bei der Definition des "technischen Beitrags" einer Computer-Erfindung Rechtssicherheit herbei zu führen. Die Diskussion über die Patentierbarkeit von Software werde in so genannten interessierten Kreisen zum Teil mit unsachlichen Argumenten und dahinter stehenden wirtschaftlichen Interessen geführt.
Die Union machte deutlich, bei weiteren Beratungen des Richtlinienentwurfs auf EU-Ebene sei vor allem auf ein ausgewogenes Patentrecht hinzuwirken, das sich auch an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes orientiere. Die Regierung müsse die Bundestags-resolution bei Beratungen auf EU-Ebene berücksichtigen. Die FDP bekräftigte, die Patentierbarkeit von Software-Produkten sei vor allem für den Mittelstand von großer wirtschaftlicher Bedeutung.