Gesetz verabschiedet
Finanzen. Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung bestimmter Altforderungen ( 15/4640) in der am Vortag vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 15/4963) angenommen. Durch das Gesetz wird der Bund als Gläubiger von Darlehensforderungen bestimmt, die vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges (8. Mai 1945) entstanden und mit Grundstücken in den heutigen neuen Bundesländern dinglich gesichert sind. Außerdem änderte der Bundestag das Entschädigungsgesetz so, dass ein eigenständiger Forderungsanspruch in den Fällen entsteht, in denen eine Anrechnung der alten Darlehensforderungen auf die Entschädigungsleistung fehlschlägt.
Der Bund ist verpflichtet, Forderungen des ehemaligen DDR-Staatshaushalts geltend zu machen. Dazu gehören Forderungen von Banken, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen, die zwischen 1945 und 1949 enteignet worden sind. Nach Darstellung der Regierung halten die betroffenen Schuldner den Bund für nicht forderungsberechtigt und verweigerten deshalb die Zahlung. Das Gesetz bestimmt nun den Bund zum Gläubiger solcher Forderungen. Die Beträge werden direkt in den Entschädigungsfonds fließen. Aus diesem Fonds werden Zahlungen an in der DDR Enteignete finanziert, die nicht mehr in den Besitz ihrer früheren Liegenschaften kommen konnten.
Die Koalitionsfraktionen hatten im Finanzausschuss die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung damit begründet, dass auf die Forderungen nicht verzichtet werden könne. Auch bestehe die Gefahr, dass Rückforderungen von denjenigen gestellt werden, die den Bund als nicht forderungsberechtigt ansehen. Darüber hinaus sei die derzeitige Ungleichbehandlung der Empfänger von Entschädigungszahlungen nicht hinzunehmen. Wer ein Grundstück zurück erhalten habe, müsse in jedem Fall einen Ablösebetrag für die darauf liegende Verbindlichkeit hinnehmen. Bei der Rückgabe von Unternehmen sei dagegen kein Ablösebetrag vorgesehen. Gleichzeitig könne die Anrechnung der Verbindlichkeiten auf die Entschädigung in den Fällen fehlschlagen, in denen der Verkehrswert des zurück erhaltenen Grundstücks bereits die Bemessungsgrundlage für die Entschädigung übersteigt. In diesen Fällen werde kein Geld gezahlt, der Betroffene aber auch nicht mit Verbindlichkeiten belastet. Diese Ungleichbehandlung sei auszuräumen.
Die CDU/CSU hielt das Gesetz nicht für erforderlich. Auf Entschädigungen bei Unternehmensrückgaben seien die Verkehrswerte und die ehemaligen Belastungen angerechnet worden. Diese Verkehrswerte seien zu Beginn der 90er-Jahre sehr hoch gewesen. Die Regierung wolle nun die so genannten "fehlgeschlagenen Anrechnungen" angesichts knapper Kassen wieder aufrollen, was vor allem für mittelständische Unternehmen schädlich sei, die auf solchen Grundstücken investiert hätten. Für die FDP wird die ohnehin schwierige Situation des Mittelstandes im Osten dadurch weiter verschärft.