Absatz- und Holzabsatzfondsgesetz
Verbraucherschutz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondgesetzes ( 15/4641) ist unter Experten umstritten. Das wurde bei einer Anhörung am 23. Februar deutlich. Der Entwurf sieht vor, dass Absatzfonds und Holzabsatzfonds der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung die Sach- und Personalkosten erstatten sollen, die ihr für die Erhebung von Beiträgen entstehen. Dabei handelt es sich jährlich um etwa 2,6 Millionen Euro, die bislang aus den Verwaltungsmitteln der Bundesanstalt finanziert werden. Zudem soll die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) nicht mehr durch drei Mitglieder im Verwaltungsrat des Absatzfonds vertreten sein.
Der Bundesrechnungshof (BRH) und der Deutsche Bauernverband (DBV) stimmten den vorgeschlagenen Neuerungen im Bereich der Kosten zu. Während der DBV ausführte, dass "Kosten dort erhoben werden sollen, wo sie anfallen", äußerte eine Vertreterin der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände Bedenken. Der Beitrag von etwa 695.000 Euro, den der Holzabsatzfonds damit künftig zahlen solle, sei sehr hoch und würde einen so kleinen Fonds sehr stark treffen. Es stelle sich daher die Frage, ob der Holzabsatzfonds künftig die Qualität seiner Arbeit halten könne. Man bitte um ausreichend Zeit, um sich auf die Änderungen einstellen zu können. Die Verbände akzeptierten den zweiten zentralen Punkt der geplanten Gesetzesänderung, die vorgesehene Entflechtung der Gremien. Nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll die gegenseitige personelle Verzahnung des Verwaltungsrates des Absatzfonds mit der CMA aufgehoben werden. Damit soll es künftig keine Doppelfunktion mehr geben. Uneins waren die Experten aber in dem Punkt, ob darüber hinaus auch die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates von bisher 23 auf 20 reduziert werden soll.
Der Vertreter des BRH sowie der Sachverständige Thomas von Danwitz von der Universität zu Köln begrüßten die Entflechtung als ein Instrumentarium, mit dem einer möglichen Interessenkollision entgegengewirkt werden könne. Danwitz sprach sich allerdings dafür aus, dass die Beitragszahler ein wirksames Mitspracherecht bekommen sollten. Der Vertreter der CMA regte an, das Entsendungsrecht für die drei Vertreter der CMA künftig auf den Zentralausschuss der deutschen Landwirtschaft zu übertragen. Damit könne man der Tatsache Rechnung tragen, dass die Landwirtschaft heterogen sei. Er forderte, diese Vielfalt umfassend zu repräsentieren, da sich sonst der Einfluss der Beitragszahler im Verwaltungsrat nachhaltig ändern würde. Auch der DBV sprach sich gegen eine schwächere Vertretung der Beitragszahler im Verwaltungsrat aus. Er kritisierte, der Entwurf schaffe Regelungen, die nicht notwendig seien, während nötige Regelungen nicht getroffen würden.