Statistikregistergesetz
Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am 23. Februar den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Statistikregistergesetzes und sonstiger Statistikgesetze ( 15/4696) in geänderter Fassung angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder vorhandenen Daten effizienter zu nutzen, um so neue statistische Erhebungen zu vermeiden.
So soll erreicht werden, dass auch nach der Änderung der Handwerksordnung nicht nur die Handwerke nach der Anlage A (so genannte Vollhandwerke), sondern auch die jetzt zulassungsfreien Handwerke in die Auswertung des Statistikregisters einbezogen werden können. Durch weitere Änderungen soll es Statis-tischen Ämtern erlaubt werden, bei ihnen vorhandene Daten in größerem Umfang und in einem weniger aufwändigen Verfahren zu verwenden.
Gegen das Votum der Oppositionsfraktionen nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an. Die darin enthaltenen Änderungen zielen unter anderem darauf ab, Aufgaben der Statistischen Ämter zu bündeln und die Vorteile der Arbeitsteilung stärker zu nutzen.
Darüber hinaus erhöhte der Ausschuss die Zahl der für eine Stichprobe erforderlichen Einheiten von 10.000 auf 20.000. Dies sei erforderlich, hieß es zur Begründung, um eine ausreichend gesicherte Statistikaussage zu gewinnen. Durch die Aufstockung der Obergrenze auf 20.000 Einheiten gäbe es mehr Flexibilität, um das Instrument der Stichprobe stärker nutzen zu können, statt auf gesetzlich angeordnete und meist auf Dauer angelegte Bundesstatistiken ausweichen zu müssen. Bei der Abstimmung über den so geänderten Gesetzentwurf enthielt sich die FDP-Fraktion, während die CDU/CSU an ihrer Ablehnung festhielt.