Schutz vor Sonneneinstrahlung
Wirtschaft und Arbeit. Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat am 23. Februar einen Entschließungsantrag der Unionsfraktion zu einem EU-Richtlinienvorschlag über Mindestvorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch optische Strahlung (Rats-Dok. Nr. 14287/04) mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Die CDU/CSU hatte darauf verwiesen, dass in den letzten Jahren viele zusätzliche EU-Richtlinien zum Arbeitsschutz erlassen worden seien, obwohl die vorhandenen Bestimmungen ausreichten. Das stetig wachsende Regelwerk sei für Unternehmer immer schwerer zu überblicken. Dies habe zu höheren Kos-ten und Effizienzverlusten geführt. Ein eindrucksvolles Beispiel dafür sei die Richtlinie zur "optischen Strahlung". Hauptkritikpunkt der Unternehmen sei, dass Mitarbeiter, abhängig vom individuellen Hauttyp, im Sommer möglicherweise nur stundenweise im Freien arbeiten dürften. Betroffen davon seien in erster Linie die Bauwirtschaft, der Landschaftsbau und die Landwirtschaft. Zwar hätten viele Regelungen der Richtlinie im Sinne der Wirtschaft verändert werden können, so die Abgeordneten. Dennoch bleibe die Frage nach dem Nutzen einer derartigen Richtlinie. Die Union wollte die Regierung auffordern, sich dafür einzusetzen, dass die Richtlinie fallengelassen und der Schutz vor Sonneneinstrahlung nicht aus Brüssel vorgeschrieben wird.