Tschetschenien
Auswärtiges. Die Bundesregierung soll in ihrem Dialog mit der russischen Regierung auf eine politische Lösung des Tschetschenien-Konfliktes drängen, um so die Spirale von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen anzuhalten und den Bewohnern dieser Region eine lebenswerte Zukunft zu geben. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Antrag ( 15/4855) vorgelegt.
Sie führen aus, bei den wiederholten Terrorakten in Russland ließen sich Querverbindungen zu den international tätigen terroristischen Netzwerken nicht übersehen. Die Antragsteller begrüßten deshalb die Bereitschaft der Bundesregierung zu einer verstärkten Kooperation mit Moskau bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.
Auf der anderen Seite ließe sich der enge Zusammenhang der Terrorakte mit dem ungelösten Tschetschenien-Konflikt nicht leugnen. Die Bereitschaft des russischen Präsidenten Wladimir Putin, bei den Bemühungen um eine Lösung der Konflikte im Nordkaukasus und in Tschetschenien und in der Frage einer wirksamen Politik zur Terrorbekämpfung einen intensiven Dialog mit Deutschland und der EU zu führen, sei auch unterstützenswert.
Die Koalition erwähnt außerdem, dass der Europarat im vergangenen Herbst zahlreiche und schwere Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien erwähnt habe. Zugleich habe er in mehreren Dokumenten beklagt, dass diese Verbrechen nach wie vor unzureichend verhindert oder geahndet würden, so dass sich ein Klima der Straflosigkeit ausbreite.
SPD und Grüne fordern ferner die Regierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Moskau der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, in- und ausländischen Journalisten sowie Hilfsorganisationen eine ungehinderte Arbeit in Tschetschenien ermöglicht. Berlin müsse sich dafür stark machen, dass künftige Wahlen in Tschetschenien nach internationalen Standards vorgenommen werden.
Im Rahmen der EU und gemeinsam mit Russland solle Deutschland zudem Möglichkeiten einer umfassenden Strategie der Stabilisierung und Vertrauensbildung in der Kaukasusregion ausloten. Diese müsse sowohl auf die sieben russischen Föderationen wie auf die südkaukasischen Republiken Georgien, Armenien und Aserbaidschan mit ihren "gefährlichen und ungelösten" Regionalkonflikten gerichtet sein.