Feinstaubrichtlinie
Umwelt. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Ländern einen abgestimmten Vorschlag für eine aufkommensneutrale, steuerliche Förderung von Rußpartikelfiltern vorlegen. Zusammen mit der Industrie soll sie des Weiteren die Forschung und Entwicklung beim Einsatz alternativer Antriebsformen und Kraftstoffe vorantreiben.
Zu dieser Forderung sieht sich die CDU/CSU-Fraktion veranlasst. In einem Antrag ( 15/5330) nehmen die Abgeordnenten Bezug auf die Luftqualitätsrahmenrichtlinien der Europäischen Union und dabei insbesondere auf die so genannte Feinsteinstaubrichtlinie.
Nach dieser Luftreinhalterichtlinie dürfe seit dem 1. Januar 2005 Feinstaub nur noch mit einer Körnchengröße von 10 Mikrometern an höchstens 35 Tagen im Jahr einen Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kilometer Luft überschreiten. Für das Jahr 2010 setze die Luftreinhalterichtlinie die Zahl der zulässigen Überschreitungen der Tagesmittelwerte für Feinstaub auf sieben Tage herab. Für die Union ist bereits heute abzusehen, dass diese Grenzwerte für das Jahr 2010 nicht eingehalten werden können, wenn nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffbelastung in der Luft ergriffen werden. Sie moniert, dass ein "umfassendes Gesamtkonzept" zwischen Bund, Länder, Kommunen und der Industrie nocht nicht vorliege.
Die Fraktion plädiert in ihrem Antrag dafür, die zu ergreifenden Maßnahmen nicht nur einseitig auf den Verkehrssektor zu konzentrieren. Die privaten Haushalte müssten auch bei der Verringerung der Schadstoffbelastungen einbezogen werden, so die Unionsabgeordneten.
Um die Belastung der Luft mit Stickstoffoxid, Blei oder Partikeln zu reduzieren, fordern sie von der Regierung des Weiteren, ein "schlüssiges Gesamtkonzept" vorzulegen und einen konkreten Zeitplan für dessen Umsetzung zu präsentieren.