Import aus Nicht-EU-Staaten
Verbraucherschutz. Gesalzenes, gewürztes oder gebratenes Geflügelfleisch, das von außerhalb in die EU eingeführt wird, soll nach dem Willen der Unionsfraktion der gleichen Kennzeichnungspflicht unterworfen werden wie unbehandeltes Geflügelfleisch aus Nicht-EU-Staaten. In ihrem Antrag ( 15/5247) tritt die Fraktion ferner dafür ein, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene dafür einsetzt, sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen vor dem Export aus einem Nicht-EU-Land auf Kosten des Importeurs generell vorzuschreiben.
Die Abgeordneten verweisen auf eine Initiative des Bundesrates, in der sich dieser auf Einfuhruntersuchungen in Sendungen aus Nicht-EU-Ländern wie China, Vietnam, Indonesien oder Chile bezog. Dort seien vermehrt verbotene Stoffe festgestellt worden.
Für den Bundesrat habe dies den Verdacht nahe gelegt, dass in vielen dieser in die EU exportierenden Länder die rechtlichen oder verwaltungstechnischen Bestimmungen bei der Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe sowie Rückstandskontrollen nicht oder nicht hinreichend angewendet werden und die betreffenden Nicht-EU-Staaten ihre Rückstandskontrollversprechen nicht einhalten. Insofern sei die Nahrungsmittelsicherheit nicht gewährleistet, denn die hohen deutschen Produktionsstandards beim Einsatz von Medikamenten und Futtermitteln würden in diesen Ländern nicht immer beachtet.