Gesetz verabschiedet
Verkehr und Bauwesen. Das Bewusstsein für die Baukultur hierzulande bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung soll künftig eine Bundesstiftung Baukultur stärken. Zur Gründung einer solchen Stiftung hat der Bundestag am 12. Mai die Gesetzesvorlage der Bundesregierung ( 15/4998) in geänderter Fassung einstimmig angenommen und folgte damit einer Empfehlung des federführenden Ausschusses ( 15/5485). Ein Entschließungsantrag der FDP ( 15/5495) fand keine Mehrheit. Dieser strebte eine Stiftung bürgerlichen Rechts an, die mit "angemessenem Kapitalvermögen" auszustatten sei. Geplant ist nach der Gesetzesvorlage, dass sich die Bundesstiftung nach einer anfänglichen Anschubfinanzierung von 2,5 Millionen Euro jährlich langfristig selbst trägt und der Bundesanteil zurückgeführt wird.
Die Union stimmte letztlich dem Gesetzentwurf "im Interesse der Angelegenheit" zu , die man seit etwa fünf Jahren gemeinsam verfolgt habe. Nachdrück-lich trat sie dafür ein, dass sich Architektur- und Ingenieurbüros finanziell und durch "echte Beiträge" bei der Stiftung einbringen, um die Privaten nicht aus der Verantwortung zu entlassen und die Stiftung nicht zu einem "Debattierclub" werden zu lassen. Leider sei ein solches Engagement derzeit noch nicht gegeben. Auf Antrag der Union wurde eine Protokollnotiz angefügt, der zufolge der Stiftungsvorstand über entsprechende Qualifikationen verfügen müsse. Die FDP begründete ihre Zustimmung zum geänderten Gesetzentwurf mit dem gemeinsamen Grundanliegen.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten die Übereinstimmung in der Sache und wiesen darauf hin, dass man die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Stiftung sorgfältig abgewogen habe. Auch die Grünen unterstrichen ihr Interesse an einer privat getragenen Finanzierung. Im Sinne der Einwerbung privater Mittel habe man deshalb den Gesetzestext verändert.