Fachgespräch im Finanzausschuss
Finanzen. Die "Staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung" (SinA) soll zum 1. Januar 2008 aufgelöst werden. Die Abwicklung noch verbleibender Schadensfälle soll dann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übernommen werden. Dies sieht ein Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes ( 15/5221) vor. Zur Übernahme durch die KfW hat der Finanzausschuss am 11. Mai Vertreter der SinA, der KfW, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG als Abschlussprüfer der SinA in einem öffentlichen Fachgespräch angehört.
Die SinA ist laut ihren Vertretern Peter Werner Radunski und Hansjoachim von Wick weder ein Versicherungs- noch ein Liquidationsunternehmen, sondern eine Einrichtung des Bundesfinanzministeriums und als solche Teilrechtsnachfolgerin für die Abwick-lung der Altschäden der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie muss bei ihrer Rechnungslegung die Vorschriften für Versicherungsunternehmen beachten, was besonders die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrifft. Nach Darstellung Radunskis wird die SinA ihre letzten Schäden erst nach dem Jahr 2050 abgewickelt haben. Dabei handele es sich um Geburtsschäden an Personen, die im ersten Halbjahr 1990 geboren wurden, versicherungstechnisch Ärztehaftpflichtschäden. Die Schadensersatzrenten, die von der SinA gezahlt würden, seien nur selten über einen längeren Zeitraum verteilte "gleichmäßige" Zahlungen. Meist müssten in jedem Einzelfall die Ansprüche fortlaufend geprüft werden. Die rechtliche Grundlage der Abwicklung bleibe DDR-Recht, vor allem Haftpflichtrecht der DDR. Derzeit belaufe sich die Zahl der noch offenen Schadensfälle auf etwa 3.000, zum Zeitpunkt des Übergangs an die KfW würden es noch 2.200 sein. Werner Genter von der KfW kündigte an, der Bedarf an Mitarbeitern bei der SinA werde weiter zurückgehen. Im Rahmen der KfW werde dies eine kleine Aufgabe sein, die gut zu den ebenfalls von der KfW abgewickelten vereinigungsbedingten Sonderaufgaben passe.