Novelle des Telekommunikationsrechts
Wirtschaft und Arbeit. Die Telekommunikationsbranche hält die von der Bundesregierung geplanten Änderungen telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ( 15/5213) für teilweise überzogen. Dies ergibt sich aus den schriftlichen Stellungnahmen zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 12. Mai. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Verbraucherschutz bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten zu verbessern.
Entsprechend kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu einer positiven Bewertung der Vorlage. Genannt werden im Einzelnen die Einbeziehung der in den Mobilfunknetzen genutzten Kurzwahl-Rufnummern mit ihren zum Teil teureren daten- und sprachbasierten Diensten in das Telekommunikationsgesetz und die Ausweitung der Preisangabe auf alle Rufnummernbereiche, über die Dienste angeboten werden, die über die eigentliche Verbindungsleistung hinausgehen, also Premium-, Auskunfts- oder Massenverkehrsdienste. Die Verbraucherschützer loben ferner, dass das Recht auf einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis nicht mehr auf die Sprachkommunikationsdienste beschränkt sein soll, sondern auch für Online-Verbindungen verlangt werden kann. Call-by-Call-Diensteanbieter sollen verpflichtet werden, vor dem Schalten der Verbindung eine Preisansage anzubieten. Der Bundesverband kritisiert dagegen die Erhöhung des Maximalbetrags für zeitabhängig abgerechnete Premium-Dienste von 2 auf 3 Euro pro Minute.
Dagegen lehnt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) - wie auch einzelne geladene Firmen der Telekommunikationsbranche - eine generelle Pflicht zur so genannten Handshake-SMS bei jedem Dienst ab einem Euro ab. Die Handshake-SMS, die dem Kunden vor Inanspruchnahme eines Dienstes eine Bestätigung über die erhaltene Preisinformation abverlangt, soll beim Kunden Aufmerksamkeit hervorrufen. Diese Warnfunktion gehe jedoch bei einem inflationären Einsatz verloren, so der BDI. Wenn der Kunde routinemäßig eine solche SMS bekomme, werde er sie auch routinemäßig ignorieren.
Abgelehnt werden darüber hinaus unbegrenzte kos-tenlose Sperrmöglichkeiten, weil diese die Kosten auf die Allgemeinheit der Verbraucher umverteilten. Die Unternehmer würden gezwungen, andere kostenpflichtige Leistungen zu verteuern, um solche Kosten zu decken. Damit würden jene Kunden subventioniert, die viele kostenlose Leistungen nutzten, während andere Kunden diese Leistungen nicht wünschten und auch nicht beanspruchten. Schließlich stehen für den BDI die Kosten einer generellen Preisansagepflicht im Call-by-Call-Bereich "in krassem Missverhältnis zum Preis des Produkts".
Die Deutsche Telekom AG unterstreicht, die Regelungen zur Preistransparenz bei Mehrwertdiensten dürften die Zukunftsmärkte nicht unnötig behindern. Durch Verschärfungen entstünden erhebliche Kosten, die nicht nur die Branche belasteten und Finanzmittel sowie Entwicklungskapazitäten blockierten, sie müss-ten auch teilweise an die Kunden weitergegeben werden. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten hält den Gesetzentwurf in einigen Punkten für nicht präzise genug, und einige Regelungen setzten zu sehr auf nachträgliche Eingriffe statt auf Prävention. Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften begrüßt, dass in einem Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Verpflichtung in das Gesetz aufgenommen werden soll, Unternehmen angemessen zu entschädigen, wenn sie staatliche Aufgaben übernehmen.