Absatz- und Holzabsatzfondsgesetz geändert
Verbraucherschutz. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrates des Absatzfonds wird von 23 auf 20 reduziert. Weitere Änderungen der vom Bundestag am 12. Mai auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses ( 15/5468) beschlossenen Änderung des Absatzfonds- und Holzabsatzfondsgesetzes ( 15/4641) betreffen die Entflechtung der personellen Verbindung der Vertretung des Absatzfonds im Aufsichtsrat der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) sowie die Erstattung von Personal- und Sachkosten an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Anders als im Gesetzestext zunächst vorgesehen, soll der Holzabsatzfonds der BLE Personal- und Sachkosten nun erst im Jahr 2007 erstatten, damit sich der Fonds auf geänderte Rahmenbedingungen vorbereiten kann. Eine entsprechende Änderung setzte die Koalition durch. Die Regierung wurde ermächtigt, die Bagatellgrenze anzuheben, um den Verwaltungsaufwand bei der Abgabenerhebung niedrig zu halten. Gegenwärtig werden keine Abgaben nach dem Holzabsatzfondsgesetz erhoben, wenn der Betrag 10 Euro im Jahr nicht überschreitet.
In einem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag hatten sich SPD und Bündnis 90/Die Grünen zudem dafür ausgesprochen, die Arbeit der für die Beitragserhebung zuständigen BLE von unabhängiger Stelle bewerten zu lassen, um die Kosten zu senken. Außerdem sei eine Prüfung notwendig, ob mit einer Meldepflicht der beitragspflichtigen Unternehmen die Arbeit der BLE derart vereinfacht werden kann, dass Kosten gesenkt oder die Einnahmen der Fonds erhöht werden. Ohne Zustimmung blieb ein Änderungsantrag der Union, in dem sich die Fraktion für die Beibehaltung von 23 Verwaltungsratssitzen des Absatzfonds stark gemacht hatte. Durch die angestrebte Reduzierung um drei Mitglieder, wie es der Koalitionsentwurf vorsehe, würden die Einflussmöglichkeiten der Beitragszahler geschmälert. Auch die FDP monierte, die zahlenden Mitglieder seien in der Minderheit.
Dem hielt die Koalition entgegen, der Verwaltungsrat sei lange Jahre mit 18 Mitgliedern arbeitsfähig gewesen sei. Es diene der Effizienz, das Gremium zu verkleinern. Eine Präferenz für eine bestimmte Produktionsausrichtung dürfe aus der Verkleinerung nicht hergeleitet werden. Während sich die Abgeordneten einig waren, dass ein zentrales Marketing für die Landwirtschaft notwendig ist, blieb die Frage strittig, ob nachwachsende Rohstoffe in das Marketing einzubeziehen sind. Hier sah die Koalition die rechtlichen Bedenken gegen die Einbeziehung in das Gesetz als noch nicht ausgeräumt an.