Strategische Umweltprüfung
Umwelt. Das Parlament hat am 12. Mai einstimmig dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat ( 15/5479) zum Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung einer EU-Richtlinie ( 15/3441, 15/4119, 15/4236) zugestimmt. Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss angerufen ( 15/4922), nachdem der Bundestag das Gesetz am 17. Dezember 2004 beschlossen hatte ( 15/4501, 15/4540). Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 27. Mai mit dem Vermittlungsergebnis befassen.
Die Einigung sieht vor, dass die Bundesregierung künftig Pläne und Programme von der Pflicht zur Umweltprüfung befreien kann, wenn diese Auswirkungen vermutlich nicht eintreten werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung eines Plans oder Programms soll nicht vorgeschrieben, sondern fakultativ möglich sein.
Die Abfallwirtschaft wurde aus dem Verfahren der Strategischen Umweltprüfung herausgenommen. Die Länder regeln das Verfahren für die Feststellung der Prüfungspflicht und für die Durchführung der Prüfung künftig nur für Pläne und Programme des Wasserhaushalts und der Raumordnung. Der Bundesrat hatte verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf einen Eingriff in Länderrechte geltend gemacht. Bei den Abfallwirtschaftsplänen setzte sich die Länderkammer mit der Meinung durch, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltprüfung vom jeweiligen Planinhalt abhängt und nicht vorgeschrieben werden kann. Die Prüfungspflicht von Abfallwirtschaftsplänen sei weder rechtlich geboten noch sinnvoll. Schließlich wird auch die "Festsetzung der Überschwemmungsgebiete" aus der Liste der prüfungspflichtigen Pläne und Programme gestrichen. Bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten liegt nach Ansicht des Bundesrates kein Plan oder Programm vor, weil eine "naturgegebene Tatsache" schlicht abgebildet werde.