Internationale Rechnungslegungsstandards
Recht. Die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in Deutschland ist aus Sicht der Sachverständigen noch zu komplex und trägt vor allem den Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen nur eingeschränkt Rechnung. Der Rechtsausschuss veranstaltete dazu am 9. Mai eine öffentliche Anhörung. Grundlage dafür war ein Antrag von SPD und Bündnisgrünen ( 15/4036).
Die Fraktionen hatten dazu aufgefordert, die Umsetzung internationaler Auslegungsstandards transparenter zu gestalten und bei den Verfahren zur Standardsetzung durch den International Accounting Standards Board (IASB) und der Übernahme der Standards in europäisches Recht eine hinreichende Beteiligung verschiedener Interessen und des parlamentarischen Einflusses zu gewährleisten. Da die Rechnungslegung von Kapitalmarktunternehmen auch in der EU zunehmend von den "International Accounting Standards" (IAS) oder "International Financial Reporting Standards" (IFRS) beeinflusst werde, müssten diese Standards auch für andere Unternehmen sachgerecht und rechtlich angemessenen abgeschlossen werden.
Eckart Sünner, Leiter des Zentralbereiches Recht, Steuer und Versicherungen der BASF AG in Ludwigshafen, erklärte in seiner Stellungnahme, anders als im deutschen Handelsrecht seien IAS/IFRS allein darauf gerichtet, Investoren und Fremdkapitalgeber durch entscheidungsnützliche Informationen vor Anlagerisiken und Vermögensverlusten zu schützen. Als Besteuerungsgrundlage seien sie nicht, als Gläubigerschutz nur begrenzt geeignet.
Der Bundesverband Deutscher Banken führte aus, die Anwendung qualitativ hochwertiger und international einheitlicher Rechnungslegungsstandards sei für den Bankenverband von "außerordentlich hoher Bedeutung". Er unterstütze die Forderung nach transparenten Verfahrenabläufen beim IASB und einer angemessen Berücksichtigung europäischer Interessen im Standardsetzungsprozess ausdrücklich. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte zur zukünftigen Ausrichtung der Arbeit des IASB, natürlich dürften die europäischen und nationalen Interessen nicht vernachlässigt werden. Daher würde der BDI ein verstärktes Engagement der EU, aber auch nationaler Interessengruppen, im Rahmen des Standardentwicklungsprozesses befürworten. Der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband stellte fest, man sehe in der grundsätzlichen Nichtanerkennung ihres Eigenkapitals ein Existenz gefährdendes Potenzial für Genossenschaften.