Bürokratieabbau
Inneres/Wirtschaft und Arbeit/Verbraucherschutz. Die Bundesregierung möchte mehr als 200 Gesetze und Rechtsverordnungen aufheben. Dazu hat sie drei Gesetzentwürfe (16/27, 16/28, 16/34) eingebracht.
Die Regierung erklärt dazu, der umfangreiche Bestand an Normen innerhalb Deutschlands stelle eine "nicht unerhebliche Belastung für Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte" dar. Für formal geltendes Bundesrecht, das aber heute keine praktische Wirkung mehr entfalte, bestehe daher die Notwendigkeit, sie zu entfernen. Die Regierung bezieht sich dabei auf Beschlüsse vom Februar und Juli 2003, in denen die Bereinigung des Bundesrechts zu einem Kernprojekt des Bürokratieabbaus erklärt worden war.
Vorgesehen ist danach etwa im Bereich des Innenministeriums die Aufhebung des Gesetzes über die Volksentscheide auf Grundlage der in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zustande gekommenen Volksbegehren, die Auflösung des Gesetzes zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Aufhebung des Gesetzes zur Regelung des Verhältnisses von Kriegsfolgegesetzen zum Einigungsvertrag, aber auch die Aufhebung der Verordnung über Bewährungsanforderungen zur Einstellung von Bewerbern aus öffentlichen Verwaltungen in ein Bundesbeamtenverhältnis. Aufgehoben werden sollen nach dem Gesetzentwurf auch Artikel in mehreren Gesetzen zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften, im Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz von 1985 und bei der Aufhebung der Verordnung über die Gewährung von Weiterverpflichtungsprämien für Zeitsoldaten.
Entfallen sollen künftig auch 65 Gesetze im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, die heute keine praktische Wirkung mehr entfalten. Eine entsprechende Bereinigung des Bundesrechts diene dem Abbau von Bürokratie, heißt es. Aufgehoben werden sollen etwa das Gesetz über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung, das Reichsnährstands-Abwicklungsgesetz oder die Verordnung über Erstattungen bei der Ausfuhr von Milch-erzeugnissen. In seiner Stellungnahme spricht sich der Bundesrat für die Aufrechterhaltung einer Vorschrift im Grundstücksverkehrsgesetz aus; diesem Änderungsvorschlag und weiteren stimmt die Regierung zu.
Im Weiteren möchte die Regierung 46 Vorschriften im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit aufheben. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/34) vorgelegt, der ebenfalls auf die im Juli 2003 von der Regierung beschlossene "Initiative Bürokratieabbau" zurückgeht. Betroffen seien vor allem veraltete, sachlich überholte und solche Rechtsvorschriften, die ihren Anwendungsbereich verloren haben. Aufgehoben wird etwa das "Gesetz zum Schutz des Bernsteins", das nicht mehr gebraucht werde, weil der bezweckte Schutz bereits durch das Recht des unlauteren Wettbewerbs gewährleistet sei. Auch das Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlenbergwerken soll entfallen. Die durch das Gesetz begünstigte Aktionsgemeinschaft Deutsche Steinkohlenreviere GmbH existiere seit Anfang der 90er-Jahre nicht mehr.