Abgeordnetendiäten
Bundestagsnachrichten. Der Bundespräsident soll eine unabhängige Sachverständigenkommission berufen, welche "die angemessene Abgeordnetenentschädigung" ermittelt und festlegt. Dies ist Ziel eines von der FDP vorgelegten Entwurfs zur Änderung der Abgeordnetengesetzes ( 16/117).
Die Fraktion begründet ihren Vorstoß damit, dass bei Entscheidungen des Deutschen Bundestages über die Entschädigung seiner Mitglieder regelmäßig der Vorwurf der Selbstbedienung erhoben werde. Schließlich könne kein anderer Berufsstand über Umfang und Struktur seiner Bezüge selbst entscheiden.
Dabei, so die Liberalen, werde jedoch übersehen, dass dies nicht dem Willen der Abgeordneten entspreche, sondern verfassungsrechtlich vorgegeben sei. Aus diesem Grund hat die FDP einen weiteren Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/118) eingebracht.
Damit soll durch Ergänzung des Grundgesetzartikels 48 Absatz 3, der den Anspruch der Abgeordneten auf eine "angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" festschreibt, die rechtliche Grundlage für die vom Bundespräsidenten zu berufende unabhängige Sachverständigenkommission geschaffen werden, so die Liberalen weiter. Der Bundestag hat beide Vorlagen am 16. Dezember zur Beratung an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.