Glossar
Absolute Mehrheit
Unter absoluter Mehrheit versteht man die
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Nach der Verfassung ist
das "die Mehrheit ihrer gesetzlichen Mitgliederzahl". Die Mehrheit
der Mitglieder des Bundestags ist erforderlich, um den/die
Bundestagspräsidenten(in) und seine/ihre Stellvertreter zu
wählen. Das Gleiche gilt für die Wahl des/der
Bundeskanzlers/in im ersten und zweiten Wahlgang sowie beim
konstruktiven Misstrauensvotum und der Wahl eines/r
Bundeskanzlers/in nach einer gescheiterten Vertrauensfrage. Ferner
ist die absolute Mehrheit erforderlich beim Überstimmen eines
Bundesratseinspruchs, sofern diese Mehrheit ausreicht.
Außerdem ist sie notwendig bei Änderungen des
Gebietsstandes der Bundesländer und bei der Errichtung
bundeseigener Mittel und Unterbehörden (etwa
Schifffahrtsdirektionen, Schifffahrtsämter). Nur mit der
Mehrheit der Mitglieder sind Richter/innen der obersten Gerichte
und der/die Wehrbeauftragte des
Bundestages zu wählen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/abs_mehrheit