Glossar
Absolute Zweidrittelmehrheit
Zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages
sind für Gesetzesbeschlüsse erforderlich, die das
Grundgesetz ändern.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/abs_zweidrittmehrheit