Glossar
Abstimmungen
Der Bundestag kennt verschiedene
Abstimmungsformen: Die einfache Form per Handheben ist der
tägliche Standard. Nur in der Dritten Lesung von Gesetzen
stehen die Abgeordneten als Zeichen ihres Abstimmungsverhaltens
auf. Das Ergebnis ermittelt der Sitzungsvorstand per Augenschein.
Bei Zweifeln wird die Abstimmung per "Hammelsprung"
wiederholt, indem die Abgeordneten den Saal verlassen und ihn durch
verschiedene Türen für "Ja", "Nein" oder "Enthaltung"
betreten und dabei gezählt werden. Die namentliche
Abstimmung vollzieht sich mit Hilfe von farbigen Stimmkarten.
Die geheime
Abstimmung für herausragende Personalentscheidungen, wie
die Wahl des Bundestagspräsidenten und des Kanzlers, geschieht
durch Aufruf jedes einzelnen Abgeordneten, der in eine Wahlkabine
geht, den Stimmzettel dort markiert, ihn in einen Umschlag steckt
und ihn dann erst in die Urne wirft.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/abstimmungen