Glossar
Ausschließliche Gesetzgebung
Der Bund hat die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz unter anderem über alle
auswärtigen Angelegenheiten wie Staatsangehörigkeit,
Währungs und Geldfragen sowie Einheit des Zoll und
Handelgebietes, außerdem über die Zusammenarbeit des
Bundes und der Länder in der Kriminalpolizei und über die
Verteidigung einschließlich des Schutzes der
Zivilbevölkerung. Quelle: Blickpunkt Bundestag - August
1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/ausschl_ges