Glossar
Bundestag
Der Bundestag ist die Gesamtheit der
gewählten Abgeordneten. Er setzt sich in der
16.Legislaturperiode aus 299 direkt gewählten und der gleichen
Anzahl über Landeslisten gewählter Abgeordneten zusammen.
Hinzu kommen sechzehn Überhangmandate (614
Mitglieder).Zentrale Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung
und die Kontrolle der Bundesregierung. Darüber hinaus bestimmt
er durch Wahlen die Besetzung anderer Verfassungsorgane (zum
Beispiel die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts
und den Bundeskanzler).
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert 2005
s. auch
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert 2005
s. auch
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundestag