Glossar
Diäten
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine zu versteuernde
Entschädigung als Ausgleich für Verdienstausfälle
durch die Ausübung ihres Mandats (so genannte Diäten, von
französisch "diète ": die tagende
Versammlung).Diäten gibt es in Deutschland seit
1906,während die Mitgliedschaft im Parlament zuvor
ehrenamtlich war. Durch das Abgeordnetengesetz von 1977 wurde der
in Artikel 48 GG festgehaltene "Anspruch auf angemessene, ihre
Unabhängigkeit sichernde Entschädigung " der
Parlamentarier steuerpflichtig. Die Höhe der Diäten wird
bisher auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung des
Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Ab 2003
beträgt die Entschädigung monatlich 7.009 Euro.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/D/diaeten