Glossar
Gesetzentwürfe
Beim Bundestag werden Gesetzentwürfe durch die
Bundesregierung, aus der Mitte des Parlaments oder durch den
Bundesrat
eingebracht. Dabei sind Vorlagen der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat
zuzuleiten. Der Bundesrat kann innerhalb von sechs Wochen zu diesen
Vorlagen Stellung nehmen. Vorlagen der Länderkammer sind dem
Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten
zuzuleiten. Die Bundesregierung muss hierbei ihre Auffassung
darlegen. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments
können von so vielen Abgeordneten eingebracht werden, wie eine
Fraktion bilden können. Nach Beschluss des Bundestages kann
auch eine parlamentarische Gruppe Gesetzentwürfe einbringen.
Die Entwürfe können sofort im Parlament beraten
werden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/ges_entwuerfe