Glossar
Kommission
Die Kommission ist das Hauptorgan der Europäischen
Gemeinschaften und besteht aus 20 unabhängigen
Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten für
vier Jahre ernannt werden. An der Spitze dieses Organs steht der
Kommissionspräsident, der auch dem Europäischen Rat
angehört. Der Amsterdamer Vertrag verschafft dem
Kommissionspräsidenten durch die Beteiligung des
Europäischen Parlaments bei seiner Benennung eine
größere demokratische Legitimierung. Da die Auswahl der
anderen Kommissionsmitglieder nun im Einvernehmen mit dem
Kommissionspräsidenten erfolgt, wird seine Position im
Kollegium der Kommission gestärkt. Die Kommission nimmt vor
allem Aufgaben einer Exekutive der Gemeinschaften wahr. Diese
liegen hauptsächlich in der Überwachung der Einhaltung
des Gemeinschaftsrechts, der Abgabe von Empfehlungen und
Stellungnahmen, der Wahrnehmung eigener Regelungsbefugnisse, der
Ausübung von Durchführungsbefugnissen aufgrund einer
Ermächtigung des Rates und der Mitwirkung am Erlass von
Rechtsakten des Rates und des Europäischen Parlamentes. Die
Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit der
Mitglieder gefasst.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/kommission