Glossar
Konstruktives Mißtrauen
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das
Misstrauen nur dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der
Mehrheit seiner Mitglieder (zur Zeit 302) eine/n Nachfolger/in
wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den
Bundeskanzler zu entlassen. Der
Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem
Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67
GG).
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert September 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert September 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/K/konst_misstrau