Glossar
Regierungserklärung
Während seiner Amtszeit gibt der Bundeskanzler
vor dem Bundestag eine Regierungserklärung ab, in der
dem Parlament die Politik der Regierung während der
Legislaturperiode vorgestellt wird. Die Regierungserklärung
hat keine juristische, wohl aber eine bedeutende
verfassungspolitische Verbindlichkeit für Parlament und
Regierung. Während der Legislaturperiode kann die
Bundesregierung von sich aus Erklärungen durch den
Bundeskanzler oder die Minister(innen) zu aktuellen politischen
Themen vor dem Parlament abgeben. Sie kann jedoch vom Bundestag
nicht verpflichtet werden Erklärungen abzugeben.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/R/regierungserkl