Wahlprüfungsausschuss
Prüfung der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag
Jeder Wahlberechtigte kann innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl einlegen. Der Bundestag entscheidet über die Wahleinsprüche auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses. Dieser geht allen zulässigen Einsprüchen nach und prüft, ob ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl vorgekommen ist. Wird ein Fehler festgestellt, führt dies aber nur dann zu einer gänzlichen oder teilweisen Wiederholung der Wahl oder zur Neuauszählung von Stimmzetteln, wenn der Fehler auf die Verteilung der Sitze im Bundestag Einfluss hatte oder hätte haben können. Auch wenn es absehbar an einem derartigen Einfluss fehlt, wird der Vorgang geprüft. Dadurch kann im Kontakt zu den Wahlbehörden darauf hingewirkt werden, dass ein Fehler in Zukunft vermieden wird. Es kann sich aber auch der Bedarf erweisen, Bestimmungen des Wahlrechts zu ändern.
Nach der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 sind insgesamt 195 Einsprüche eingegangen. In 168 Fällen hat der Bundestag am 30. März, 29. Juni und 14. Dezember 2006 sowie am 18. Januar 2007 (Plenarprotokolle 16/29, S. 2370; 16/43, S. 4022; 16/73, S. 7259; 16/76, S. 7580) entsprechend den Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksachen 16/900, 16/1800, 16/3600, 16/3900) das Verfahren eingestellt oder den Einspruch als unzulässig oder offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.
Diese Einsprüche betrafen unter anderem die Verwendung falscher Stimmzettel für die Briefwahl in zwei Dortmunder Wahlkreisen, die nach dem Tod einer Kandidatin durchgeführte Nachwahl am 2. Oktober 2006 in Dresden, die Wahlbeteiligung von Personen, die durch den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, den Einsatz von Wahlgeräten und die Kandidatur von Mitgliedern der WASG auf Listen der Linkspartei.PDS. Darüber hinaus ging es vor dem Hintergrund der vorgezogenen Neuwahl zum 16. Deutschen Bundestag um die Voraussetzungen für die Einreichung von Wahlvorschlägen, insbesondere die Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, sowie praktische Fragen der Wahlteilnahme von im Ausland lebenden Wahlberechtigten.
Weitere Themen der Wahlprüfung der 16. Wahlperiode sind - wie in der Vergangenheit - die parteiinterne Kandidatenaufstellung, die Feststellung der Parteieigenschaft durch den Bundeswahlausschuss, der Nichterhalt von Wahlunterlagen, die Gestaltung der Stimmzettel, Ausweiskontrollen im Wahllokal, die Verwendung von Bleistiften beim Ausfüllen des Stimmzettels, Plakatierungen im Umfeld des Wahllokals, Abläufe bei der Stimmenauszählung sowie Fragen der grundsätzlichen Ausgestaltung des Wahlrechts (zum Beispiel Überhangmandate, Fünf-Prozent-Klausel).
(6. Februar 2007)