Ausschüsse
16. Wahlperiode
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Sonderrolle Europa
Der Europaausschuss sorgt dafür, dass der Bundestag in Brüssel und Luxemburg mitbestimmt. Als anerkannter Partner der Bundesregierung formuliert und setzt er deutsche Europapolitik durch. Er ist zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration und die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten. Ein direkter Austausch mit dem Europaparlament ist dank der Besonderheit des Ausschusses möglich, denn ihm gehören neben den Mitgliedern des Bundestages auch Europaabgeordnete an.
Basisinformationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a21/