Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung
Aufgaben und Arbeit in der 15. Wahlperiode
Förderung von Bildung und Forschung sind die zentralen Arbeitsbereiche des Bildungs- und Forschungsausschusses des Deutschen Bundestages. Diese Arbeitsbereiche entsprechen weitgehend den Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Bundesregierung.
Grundsätzlich berät der Ausschuss Vorlagen wie Gesetzentwürfe, Anträge und Unterrichtungen, die ihm vom Bundestag überwiesen werden. Das Beratungsergebnis wird dem Bundestag als Beschlussempfehlung des Ausschusses zusammen mit einem Berichte über den Verlauf der Beratungen im federführenden Ausschuss und den mitberatenden Ausschüssen übermittelt. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses stimmt der Bundestag in der Regel mit oder ohne Debatte zu.
Schwerpunkte der Ausschussberatungen in der 15. Wahlperiode werden voraussichtlich sein:
- Strukturreform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG);
- Strukturreform der beruflichen Bildung;
- nationaler Bildungsbericht;
- Leistungsvergleich und Wettbewerb der Hochschulen;
- Fortentwicklung einer effektiven Forschungslandschaft in Deutschland
- Großgeräte für die Forschung;
- Raumfahrt;
- Gentechnik und Stammzellforschung.
Weiterhin wird sich der Ausschuss mit den Programmen und Gesetzentwürfen der Europäischen Union im Bereich der Bildungs- und Forschungspolitik befassen.
Der Bildungs- und Forschungsausschuss des Bundestages ist auch für die Beratungseinrichtung "Technikfolgenabschätzung" beim Deutschen Bundestag zuständig. Das "Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)" ( http://www.tab.fzk.de) bearbeitet im Auftrage des Ausschusses Studien der Technikfolgenabschätzung zu verschiedenen technologischen Entwicklungen und technologierelevanten Problemen. Solche Untersuchungen können auch von anderen Bundestagsausschüssen und den Fraktionen des Bundestages beim Bildungs- und Forschungsausschuss beantragt werden. Der Ausschuss beauftragt nach Überprüfung der bereits vorhandenen aktuellen Studien zu der vorgeschlagenen Thematik und unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Randbedingungen das TAB mit der Bearbeitung des Themas und der Anfertigung eines Berichts. Die vom Ausschuss abgenommenen Berichte und Studien des TAB werden in die Beratung des Bundestages eingebracht und an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Ausschuss ist über folgende e-Mail-Adresse erreichbar: http://www.bildungundforschung@bundestag.de