ANTRÄGE ZU BARCELONA UND LAEKEN
Für mehr Transparenz und Reform der EU-Institutionen zu Gunsten der Bürger
(eu) Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs der EU in Barcelona am 15. und 16. März 2002 ist eine Bilanz der Lissaboner Strategie gezogen wurden. Das übergreifende Ziel der im Jahr 2000 verabschiedeten Strategie lautet den Angaben zufolge, die EU zum "dynamischsten, wettbewerbsfähigsten und nachhaltigsten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen.
Zu der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 21. März zu den Ergebnissen des Europäischen Rates in Barcelona hat die PDS-Fraktion einen Entschließungsantrag ( 14/8619) eingebracht, der im Plenum auf Ablehnung stieß. Dieser hatte sich mit Europas Rolle in der Globalisierung beschäftigt, Vorschläge zur europäischen Wirtschafts-, Finanz- und Beschäftigungspolitik gemacht und sich mit der Nachhaltigkeitsstrategie der EU auseinander gesetzt.
Für die EU werben
Die PDS forderte, die Tobin-Steuer auf europäischer Ebene einzuführen, und damit einen vorbildhaften Beitrag zur Stabilisierung der Devisenmärkte, zur Steuergerechtigkeit und zur Unterstützung der Entwicklungsfinanzierung zu leisten.
Vom Bundestag in gleicher Sitzung angenommen wurde gegen die Stimmen der PDS bei Enthaltung der CDU/CSU und FDP ein Entschließungsantrag ( 14/7788) der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatten die Koalitionsfraktionen auf den Europäischen Rat in Laeken am 14. und 15. Dezember 2001 Bezug genommen und hervorgehoben, dass die EU eine gemeinsame Verfassung anstreben muss, um die europäischen Wertvorstellungen zu kodifizieren und die Unionsbürgerinnen und -bürger für das europäische Projekt zu gewinnen. Des Weiteren traten die Koalitionsfraktionen dafür ein, dass die Europäische Grundrechte-Charta Teil des Verfassungsentwurfs wird, der Konvent seine Themenauswahl selbst bestimmen soll, sich einem Netzwerk von Organisationen der Zivilgesellschaft anschließen soll und die Beitrittsstaaten angemessen zu beteiligen habe. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Antrag dafür einsetzen, dass der Internationale Strafgerichtshof so bald wie möglich eingerichtet wird. Auch soll die Bundesregierung die Vergemeinschaftung der Innen- und Justizpolitik, insbesondere das Projekt einer europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik, Europol und Eurojust, vorantreiben und sich dafür einsetzen, dass die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik beschleunigt fortentwickelt wird und weitere Integrationsschritte gezielt in Angriff genommen werden.
Finanzierung aktualisieren
Nicht durchsetzen konnte sich ein Antrag der CDU/CSU ( 14/7781), der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und PDS gegen die Stimmen der Union und FDP abgewiesen wurde. Ziel des Unionsantrags war es, auf eine Fortsetzung der Friedenssicherung zu dringen. Vor dem Hintergrund der dem Vertrag von Nizza beigefügten "Erklärung zur Zukunft der Union" werden die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, den mit der Zukunftsdebatte befassten Konvent so zu gestalten, dass die in dieser Erklärung enthaltenen Forderungen eine reelle Chance zur Verwirklichung bekommen. Des Weiteren drängt sie die Bundesregierung, bei der Europäischen Union die Finanzberechnung insbesondere der Agrar-, der Regional- und der Strukturpolitik bald zu aktualisieren. Auch soll die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür eintreten, dass die Ausbildung und der Aufbau international einsetzbarer Polizeikräfte von Rechts- und Verwaltungsexperten sowie eines sofort verfügbaren Katastrophenschutzes zügig vorrangetrieben werden.
Referendum verlangt
Bei Enthaltung der CDU/CSU und PDS abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der FDP ( 14/7789). Darin brachte die Fraktion ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die Bundesregierung eine Vorreiterrolle bei Herausforderungen der institutionellen Reformen der Europäischen Union einnehmen müsse. Sie forderte einen Durchbruch bei den Mehrheitsentscheidungen im Rat und ein damit einhergehendes Mitentscheidungsrecht des europäischen Parlamentes. Außerdem sprach sie sich dafür aus, dass die Regierungskonferenz 2004 den europäischen Verfassungstext den Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung in einem Referendum vorlegt.
Ebenso wenig durchgesetzt haben sich zwei Entschließungsanträge der PDS ( 14/7790, 14/7791), die gegen die Stimmen des Hauses abgelehnt wurden. Nach den Vorstellungen der PDS sollte die Bundesregierung sich auf dem Europäischen Rat in Laeken für das Ziel einsetzen, eine breite öffentliche europapolitische Debatte zur Reform der EU zu initiieren und zugleich einen Verfassungsprozess in Europa einzuleiten. In einem weiteren Antrag ( 14/7791) verlangte sie, dass die Regierung eine sozialpolitische Initiative ergreift. Zur Kenntnis genommen hat der Bundestag auch einen vom Europaausschuss vorgelegten Bericht ( 14/8323). Dieser enthält den Aktionsplan 2001 bis 2003 sowie den Jahresbericht 2000 zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und zur Betrugsbekämpfung.