Ausschuss stützt Neuregelung des Zollfahndungsdienstes
(fi) Der Finanzausschuss hat am 13. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Zollfahndungsdienstes (14/8007neu) mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum der PDS und bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP in geänderter Fassung angenommen. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die Organisation des Zollfahndungsdienstes sowie die Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamtes und der Zollfahndungsämter zu regeln.
Darüber hinaus sollen die für die Tätigkeiten dieser Behörde erforderlichen Datenschutzbestimmungen geschaffen werden. Der Entwurf enthält ein neues Zollfahndungsdienstgesetz, das die Anbindung der regional selbstständigen Zollfahndungsämter festlegt. Es regelt ferner die eigenen Aufgaben und Befugnisse des Zollkriminalamtes als künftiger Mittelbehörde und als Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes, die Aufgaben und Befugnisse der Zollfahndungsämter und den Datenschutz für den gesamten Zollfahndungsdienst.
"Schlagkräftige Einheiten"
Im Ausschuss erklärten die Koalitionsfraktionen, dass damit die Neuordnung bei der Zollfahndung abgeschlossen werde. Die Zollfahndung sei in Deutschland künftig hoch spezialisiert und könne mit "schlagkräftigen Einheiten" agieren. Sie werde durch eine Mittelbehörde koordiniert, die gleichzeitig den Brückenkopf zu entsprechenden Dienststellen bei EU-Partnern bilde. Die Neuordnung diene der inneren Sicherheit und der Rechtssicherheit der mit diesen Aufgaben betrauten Stellen.
Die Union erklärte, sie unterstütze das Anliegen grundsätzlich, fand den Datenschutz aber nur unzureichend berücksichtigt. Auch seien einige Begriffe nicht klar genug formuliert. Dieser Kritik schloss sich auch die FDP an. Datenschutzrechtliche Einwände machte ebenso die PDS geltend.