Bundestag und Europäisches
Parlament
Deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments
Plenum des Europaparlaments in Straßburg
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Im Europäischen Parlament (EP) vertreten
732 Abgeordneten die Bürger und Bürgerinnen der 25
EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland entsendet 99
Abgeordnete in das EP. Die Europaabgeordneten werden in allgemeiner
und direkter Wahl auf fünf Jahre gewählt. Das EP
beschließt zusammen mit dem Ministerrat der Europäischen
Union Gesetze, die das tägliche Leben der Bürger und
Bürgerinnen mittelbar oder unmittelbar betreffen. Seit 2002
ist eine Mitgliedschaft im EP unvereinbar mit einem Mandat als
Abgeordneter in einem der nationalen Parlamente (für Irland
und Großbritannien gelten allerdings
Übergangsregeln).
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/europa/europarl/abg