Recht. Die Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft soll erleichtert werden. Dazu werden nach den Vorstellungen der Bundesregierung die gesetzlichen Beschlusskompetenzen (die rechtliche Möglichkeit der Eigentümerversammlung, durch Mehrheitsbeschluss über Angelegenheiten der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden) "vorsichtig" erweitert. Dies sieht ein Gesetzentwurf ( 16/887) vor. Wohnungseigentümer müssten vielfach Abstand von Maßnahmen nehmen, wenn die Eigentümergemeinschaft dies anders entschieden hat. Zu nennen seien etwa die im Mietrecht verbreitete Abrechnung von Betriebskosten nach Verbrauch oder die bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zur Modernisierung der Wohnanlage. Die Regierung möchte am Prinzip der Einstimmigkeit grundsätzlich festhalten. Andererseits verdienten auch die Miteigentümer Schutz, die das gemeinschaftliche Eigentum den Erfordernissen der Zeit anpassen wollten.