Verkehr und Bau. Die Bundesregierung soll nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von mit Partikelfiltern ausgerüsteten Dieselfahrzeugen vorlegen. Die rasche Einführung des Dieselfilters bei Neufahrzeugen und nachgerüsteten Altfahrzeugen sei das zentrale, weil schnell wirksame Instrument, um die Partikelbelastungen zu senken.
In ihrem Antrag ( 16/946) werben die Grünen damit, dass die Förderung partikelarmer Dieselfahrzeuge durch befristete Steuerbefreiung im Rahmen der Kfz-Steuer als Anreizprogramm dienen könnte. Von der Bundesregierung erwarten sie eine Gesetzesvorlage, die bis "spätestens" zum 1. Juli 2006 in Kraft treten und über drei Jahre gestreckte Nachlässe bei der Kfz-Steuer gewähren soll.
Nach den Vorstellungen der Fraktion sollten die Fördersummen so gestaffelt sein, dass sie nach dem Wirkungsgrad der Filter unterscheiden. Diejenigen Dieselfahrzeuge sollten steuerlich am meisten begünstigt werden, deren Filter den höchsten Wirkungsgrad und deren Abgase am wenigsten Partikel aufweisen. Im Weiteren müsse die Regierung Dieselfahrzeuge fördern, die mit einem so genannten Vollfilter nachgerüs-tet werden, der nahezu 99 Prozent der Partikelemissionen herausfiltert und einen Grenzwert von fünf Milligramm pro Kilometer einhält. Die Förderung über die Kfz-Steuer solle sich dabei auf 600 Euro belaufen.
Diese Regelung solle auf Fahrzeuge zutreffen, die vor dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen worden sind. Einen Nachlass bei der Kfz-Steuer in Höhe von 250 Euro solle die Regierung für Dieselfahrzeuge gewähren, die mit einem so genannten Teilfilter nachgerüstet würden und die mit ihrem Abgasausstoß die 29. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung einhalten.