Die Länder begrüßen im Grundsatz die von der Bundesregierung geplante Reform des Unterhaltsrechts. In einer Stellungnahme empfahl der Bundesrat am 19. Mai aber noch einige Änderungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die materielle Versorgung von Kindern nach einer Ehescheidung zu verbessern.
Alfred Hartenbach (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justizministerium, begründete die Reform vor der Länderkammer: Man wolle das Kindeswohl stärken, den Grundsatz der Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten betonen und das Unterhaltsrecht insgesamt vereinfachen. Die Entwicklung der Reform sei ein längerer Prozess gewesen, in dem auch viele Anregungen der Länder aufgegriffen worden seien. Das Unterhaltsrecht entscheide über das Maß an Solidarität zwischen ehemaligen Partnern. Es müsse daher von einer breiten Mehrheit getragen werden, nicht zuletzt aus Rücksicht auf die Kinder.
Die Bundesregierung, so Hartenbach, habe mit dem Entwurf auch der veränderten gesellschaftlichen Situation Rechnung getragen. Immer mehr Ehen würden geschieden, viele Paare verzichteten auf den Trauschein und hätten dennoch Kinder. Immerhin 26 Prozent aller Kinder wachsen nach Aussage des Staatssekretärs nicht mehr in der klassischen Familie mit verheirateten Eltern auf. Diesen Patchwork-Familien wolle man ebenso wie geschiedenen Ehepartnern eine neue Perspektive geben.
Auch aus Sicht der Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) ist die Reform gelungen. Die stärkere Betonung der wirtschaftlichen Eigenverantwortung der Ehegatten nach der Ehe sei sinnvoll und nötig. Bisher hätten sich die Eheleute in schöner Regelmäßigkeit vor Gericht um Abänderungen des Unterhalts gestritten. Das Ergebnis sei meist für beide Seiten unerfreulich, werde als ungerecht empfunden und belaste die jeweilige Beziehung zu den Kindern. Der Grundsatz der nachehelichen Solidarität werde bei gestärkter Eigenverantwortung nicht über Bord geworfen, sondern behalte seine Bedeutung.
Wichtigster Bestandteil der Reform sei die vorrangige Berücksichtigung der Unterhaltsansprüche schutzbedürftiger Kinder. Dies sei vorgesehen, in Fällen, bei denen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche ausreiche. Bisher würden Ansprüche der Ehegatten vor denen der Kinder befriedigt. Schubert sprach sich auch für eine Gleichbehandlung aller kinderbetreuender Elterteile aus, unabhängig davon, ob sie nun verheiratet seien oder nicht. Damit werde die bisherige Privilegierung des ersten Ehegatten aufgehoben.
Ebenfalls positiv zu bewerten sei die Einführung des lange geforderten Mindestunterhalts für minderjährige Kinder. Er orientiere sich an den Kinderfreibeträgen im Einkommenssteuerrecht. Damit regle man nicht nur den Mindestbedarf der Kinder, sondern schaffe auch eine Harmonisierung von Unterhalts- und Steuerrecht, die zusätzlich auch endlich die unterschiedliche Höhe der Unterhaltsansprüche von Kindern in den neuen und alten Bundesländern abschaffe.
Auch die Neuregelung der Kindergeldanrechnung wird von der Senatorin positiv bewertet. Die derzeitige Regelung werde von vielen Unterhaltspflichtigen mit geringem Einkommen als ungerecht empfunden. Zukünftig werde das Kindergeld bedarfsgerechter ermittelt, was zu einer wesentlichen Vereinfachung der Unterhaltsberechnungen führe. Lediglich die Schlechterstellung von Müttern, die aufgrund eines "flüchtigen sexuellen Kontakts" schwanger geworden seien, gegenüber geschiedenen Ehegatten lehne sie ab. Es gebe in beiden Fällen eine gemeinsame Elternverantwortung.