Inneres. Eine Gesamtreform der Telefonüberwachung verlangt die FDP-Fraktion. Die Bundesregierung soll dem Parlament dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, so die Liberalen in einem Antrag ( 16/1421). Er müsse die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung und Dauer der Maßnahmen in der Strafprozessordnung konkretisieren.
Der Entwurf müsse ferner bestimmte grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnisse bei Berufsgeheimnisträgern berücksichtigen. Der Entwurf habe außerdem das Verfahren der richterlichen Anordnung zu verbessern, indem die Verfügungen ausreichend begründet werden müssten. Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, in dem festgestellt wurde, dass die geltende Praxis rechtsstaatlich bedenklich sei. Begründet wurde diese Auffassung damit, dass eine große Anzahl der richterlichen Anordnungen von Telefonüberwachungsmaßnahmen fehlerhaft sei. Die Regierung habe außerdem zu prüfen, welche der im Strafgesetzbuch genannten Taten aus dem Katalog gestrichen werden können.